Ratgeber
Haus privat verkaufen: Checkliste und Ablauf ohne Makler
Ein Haus oder eine Eigentumswohnung ohne Makler zu verkaufen ist üblich und gut zu schaffen, wenn Sie Ablauf und Pflichten kennen. Hier finden Sie die acht Phasen vom Grundbuchauszug bis zur Schlüsselübergabe, alle Unterlagen, die Risiken und eine Checkliste als PDF zum Ausdrucken.
Stand: Oktober 2026 · Lesezeit ca. 12 Minuten
Was sich ohne Makler ändert
Privat zu verkaufen ist in Deutschland verbreitet. In den zehn größten Städten wird laut ImmoScout24 rund jedes dritte Inserat ohne Makler vermarktet (etwa 35 %, viertes Quartal 2025). Ob Haus oder Wohnung: Rechtlich ändert sich durch den Verzicht auf einen Makler wenig. Den Kaufvertrag beurkundet in jedem Fall ein Notar.
Was sich ändert, ist die Arbeit. Sie ermitteln den Preis, beschaffen die Unterlagen, erstellen Exposé und Inserat, beantworten Anfragen, führen Besichtigungen, prüfen die Finanzierung der Interessenten und stimmen sich mit dem Notar ab. Dafür fällt keine Provision an, weder für Sie noch für den Käufer, und Sie behalten selbst in der Hand, wer Ihre Räume betritt und was über die Immobilie gesagt wird.


Die Checkliste zum Ausdrucken
Drei Seiten A4: alle acht Phasen mit Kästchen zum Abhaken, Zeilen für Notariat, Bank und Termine und die Unterlagen mit der Stelle, bei der Sie sie bekommen. Getrennt nach Haus und Eigentumswohnung.
Kostenlos, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Die Word-Datei können Sie am Computer abhaken und ergänzen.
Ablauf in acht Phasen
Die Phasen bauen aufeinander auf. Wie lange der Verkauf insgesamt dauert, hängt vor allem von Preis, Lage und Nachfrage ab; planen Sie eher in Monaten als in Wochen. Die ersten drei Phasen können Sie erledigen, bevor das Inserat online geht, und das lohnt sich: Wer dann schon alle Unterlagen hat, kann Fragen sofort beantworten.
1Vorbereitung
Klären Sie zuerst, ob und wie Sie verkaufen können. Ein aktueller Grundbuchauszug zeigt, wer als Eigentümer eingetragen ist und welche Rechte und Grundschulden auf dem Grundstück lasten. Gehört die Immobilie mehreren Personen, etwa einer Erbengemeinschaft, müssen alle dem Verkauf zustimmen. Läuft noch ein Darlehen, fragen Sie Ihre Bank, wie es abgelöst wird und ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Ist die Immobilie vermietet, bleibt der Mietvertrag nach dem Verkauf bestehen, und unter Umständen hat der Mieter ein Vorkaufsrecht. Legen Sie außerdem fest, ab wann Haus oder Wohnung frei sein können.
2Wertermittlung
Orientierung geben der Bodenrichtwert, den die Gutachterausschüsse veröffentlichen, der Grundstücksmarktbericht Ihrer Region und vergleichbare Angebote auf Portalen. Angebotspreise sind allerdings keine erzielten Kaufpreise. Online-Bewertungen liefern nur eine grobe Spanne. Sind Sie unsicher, etwa bei einem Altbau, einem großen Grundstück oder einer geerbten Immobilie, gibt ein Gutachten von Sachverständigen eine belastbare Grundlage. Legen Sie vorab auch fest, unter welchen Preis Sie nicht gehen.
3Unterlagen
Interessenten fragen schon vor der Besichtigung nach Grundriss, Energieausweis und Wohnfläche, die Bank des Käufers und der Notar brauchen weitere Unterlagen. Einiges müssen Sie bei Ämtern oder der Hausverwaltung anfordern, und das dauert unterschiedlich lang. Fangen Sie deshalb früh an. Die vollständige Liste steht im nächsten Abschnitt.
4Exposé und Inserat
Fotos, Grundriss, Objektdaten, Lagebeschreibung und die Pflichtangaben aus dem Energieausweis ergeben das Exposé. Auf Portalen wie ImmoScout24 oder Immowelt wird daraus das Inserat. Was hineingehört, steht im Abschnitt zu Exposé und Inserat.
5Besichtigungen
Beantworten Sie Anfragen zügig und klären Sie vorab, wie Interessenten finanzieren wollen und wann sie kaufen möchten. Einzeltermine lassen Zeit für Fragen, Sammeltermine sparen Ihre Zeit. Spätestens bei der Besichtigung müssen Sie den Energieausweis vorlegen. Sprechen Sie bekannte Mängel offen an und notieren Sie, wem Sie was gesagt haben. Schließen Sie Wertsachen und persönliche Unterlagen weg und lassen Sie Besucher nicht allein durch die Räume gehen.
6Verhandlung und Bonität
Lassen Sie sich Angebote schriftlich geben, eine E-Mail genügt. Bevor Sie einen Notartermin vereinbaren, bitten Sie um eine Finanzierungsbestätigung der Bank oder einen Nachweis über das Eigenkapital. Solche Bestätigungen sind unterschiedlich verbindlich; fragen Sie, ob die Bank Unterlagen und Objekt schon geprüft hat. Halten Sie neben dem Preis fest, was mitverkauft wird, etwa die Einbauküche, und wann übergeben werden soll. Rechtlich bindend ist eine Zusage in aller Regel erst mit der notariellen Beurkundung, für beide Seiten.
7Notar und Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag über ein Haus oder eine Eigentumswohnung muss notariell beurkundet werden. Der Notar entwirft den Vertrag, ist zur Unparteilichkeit verpflichtet und belehrt beide Seiten. Lassen Sie sich den Entwurf früh schicken, damit Sie ihn in Ruhe lesen und Fragen vor dem Termin klären können. Nach der Beurkundung sichert der Notar den Käufer mit einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch, holt Löschungsunterlagen Ihrer Bank ein und teilt dem Käufer mit, wann der Kaufpreis fällig ist. Umgeschrieben wird das Eigentum erst, wenn Sie den Eingang des Kaufpreises bestätigt haben und die Grunderwerbsteuer bezahlt ist.
8Übergabe
Übergeben wird in der Regel, sobald der Kaufpreis vollständig eingegangen ist. Halten Sie in einem Übergabeprotokoll Zählerstände, Schlüssel und den Zustand fest und lassen Sie es von beiden Seiten unterschreiben. Melden Sie den Eigentümerwechsel den Versorgern und Ihrer Wohngebäudeversicherung, die kraft Gesetzes auf den Käufer übergeht. Bei einer Eigentumswohnung informieren Sie die Hausverwaltung, bei einer vermieteten Immobilie die Mieter.
Unterlagen für den Verkauf
Diese Unterlagen sehen Interessenten, die Bank des Käufers und der Notar. Nicht jede gibt es für jedes Objekt, und Bank oder Notar können im Einzelfall weitere verlangen. Die Checkliste nennt zu jeder Unterlage die Stelle, bei der Sie sie bekommen.
- Grundbuchauszug. Zeigt Eigentümer, Rechte Dritter wie Wegerechte und eingetragene Grundschulden. Als Eigentümer bekommen Sie ihn beim Grundbuchamt, das beim Amtsgericht angesiedelt ist. Der Notar holt vor der Beurkundung ohnehin einen aktuellen Auszug ein.
- Flurkarte bzw. amtlicher Lageplan. Zeigt Grundstücksgrenzen und Gebäude. Erhältlich beim Kataster- oder Vermessungsamt, in vielen Ländern auch online.
- Energieausweis. Pflicht beim Verkauf, Details im nächsten Absatz. Bei Eigentumswohnungen gilt der Ausweis für das ganze Gebäude; ihn hat die Hausverwaltung.
- Grundrisse und Wohnflächenberechnung. Grundrisse mit Maßen und eine Berechnung der Wohnfläche, etwa nach der Wohnflächenverordnung. Nennen Sie im Exposé, wie die Fläche berechnet wurde.
- Baugenehmigung, Baupläne, Baubeschreibung. Belegen, dass Gebäude, Anbauten und ausgebautes Dachgeschoss genehmigt sind. Fehlen sie, hilft eine Einsicht in die Bauakte beim Bauamt.
- Nachweise über Modernisierungen. Rechnungen und Garantien für Heizung, Dach, Fenster oder Bad. Sie stützen den Preis und beantworten Fragen der Käuferbank.
- Weitere je nach Objekt. Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (nicht in jedem Bundesland), Bescheinigung über Erschließungsbeiträge von der Gemeinde, Mietverträge bei Vermietung, Unterlagen zu Darlehen und Grundschulden für die Löschung.
Energieausweis: Pflicht beim Verkauf
Wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft, braucht in der Regel einen Energieausweis. Interessenten müssen ihn spätestens bei der Besichtigung sehen können, der Käufer bekommt ihn nach Vertragsschluss (§ 80 GEG). Liegt bei Veröffentlichung einer Anzeige in kommerziellen Medien, etwa auf einem Portal, ein Ausweis vor, gehören diese Angaben in die Anzeige (§ 87 GEG): die Art des Ausweises, der Endenergiebedarf oder -verbrauch, die wesentlichen Energieträger der Heizung, das Baujahr laut Ausweis und, sofern angegeben, die Energieeffizienzklasse. Ausnahmen gelten unter anderem für Baudenkmäler.
Das GEG wurde im Juli 2026 geändert; ab dem 1. Januar 2027 gelten für Energieausweise neue Regeln. Das ist ein Überblick nach dem Stand von Oktober 2026, keine Rechtsberatung. Details stehen im Ratgeber Immobilien-Exposé erstellen.
Zusätzlich bei Eigentumswohnungen
Wer eine Wohnung kauft, tritt in eine Eigentümergemeinschaft ein. Käufer und ihre Banken wollen deshalb wissen, wie die Gemeinschaft wirtschaftet und was beschlossen ist. Diese Unterlagen bekommen Sie von der Hausverwaltung:
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung
- Protokolle der Eigentümerversammlungen, üblich sind die letzten drei Jahre
- Beschlusssammlung
- Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung mit dem Hausgeld
- Höhe der Erhaltungsrücklage
- Verwalterzustimmung, falls die Teilungserklärung sie verlangt
Achten Sie in den Protokollen auf beschlossene Sonderumlagen und größere Sanierungen. Sie betreffen den Käufer unmittelbar, und Sie sollten sie offenlegen.
Exposé und Inserat
Ohne Makler steht Ihr Inserat in derselben Trefferliste wie die Angebote von Profis. Ein vollständiges Exposé gleicht das aus: Titelseite mit Eckdaten, Objektdaten, Beschreibung, Ausstattung, Lage, Grundriss, Energieausweis, Preis und Kontakt. Mit der kostenlosen Exposé-Vorlage für Word und PDF müssen Sie nur noch ausfüllen; wie Sie die einzelnen Abschnitte schreiben, zeigt der Ratgeber Immobilien-Exposé erstellen.
Auf ImmoScout24, Immowelt oder Kleinanzeigen wird aus dem Exposé das Inserat: Fotos in die Galerie, Objektdaten in die Formularfelder, Beschreibung und Lage in die Textfelder. Fotografieren Sie bei Tageslicht und zeigen Sie jeden Raum, auch Bad und Küche. Schreiben Sie nur, was Sie belegen können, denn Angaben aus Inserat und Exposé können im Streit über Mängel eine Rolle spielen.
Warum die Lagekarte in die Galerie gehört
Nach den Fotos fragen sich Interessenten, wie weit es zur Schule, zum Supermarkt und zur Haltestelle ist. Eine Karte zeigt das auf einen Blick. Die Portale nehmen für die Galerie aber nur Bilder an, interaktive Karten lassen sich nicht einbinden. Die Lagekarte muss deshalb ein fertiges Bild sein, das sich ohne Begleittext erklärt: mit Legende, Gehminuten und Quellenangabe im Bild. Ein Screenshot aus Google Maps ist dafür keine gute Wahl, weil Google die Nutzung an eigene Bedingungen knüpft.
Risiken beim Verkauf ohne Makler
Die meisten Risiken lassen sich mit Vorbereitung und einem sorgfältig gelesenen Kaufvertrag gut beherrschen. Sie sollten sie aber kennen.
Ein falscher Angebotspreis
Ist der Preis zu hoch, kommen wenige Anfragen, das Inserat bleibt lange online, und spätere Preissenkungen sehen Interessenten auf den Portalen. Ist er zu niedrig, verschenken Sie Geld; ein sehr schneller Ansturm von Anfragen kann ein Hinweis darauf sein. Eine Wertermittlung mit Bodenrichtwert, Marktbericht und im Zweifel einem Gutachten senkt beide Risiken.
Haftung für Mängel
Gebrauchte Häuser und Wohnungen werden üblicherweise unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel verkauft; der Notar nimmt das in den Vertrag auf. Dieser Ausschluss gilt aber nicht für Mängel, die Sie arglistig verschweigen, und nicht für Eigenschaften, die Sie garantieren (§ 444 BGB).
Verkäufer müssen deshalb über bekannte Mängel aufklären, die ein Käufer bei der Besichtigung nicht ohne Weiteres erkennen kann, zum Beispiel Feuchtigkeit im Keller, einen früheren Wasserschaden, Befall mit Schädlingen oder einen Ausbau ohne Genehmigung. Am sichersten ist es, bekannte Mängel ausdrücklich im Kaufvertrag zu nennen. Wer unsicher ist, kann den Vertragsentwurf vor dem Termin von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen lassen.
Die Bonität des Käufers
Scheitert die Finanzierung, verlieren Sie Zeit und unter Umständen andere Interessenten. Fragen Sie deshalb vor dem Notartermin nach einer Finanzierungsbestätigung oder einem Eigenkapitalnachweis. Das Geld selbst schützt der übliche Ablauf: Das Eigentum geht erst über, wenn der Kaufpreis gezahlt ist. Übergeben Sie Schlüssel und Räume erst danach.
Zeit und Aufwand
Anfragen kommen auch abends und am Wochenende, Besichtigungen richten sich nach den Interessenten, und Banken haben Rückfragen. Rechnen Sie damit, dass der Verkauf über Wochen einen Teil Ihrer freien Zeit beansprucht. Je vollständiger Exposé und Unterlagen sind, desto weniger Rückfragen gibt es.
Kosten und Steuern
Als privater Verkäufer zahlen Sie keine Maklerprovision. Kosten entstehen dennoch, etwa für den Energieausweis, für Auszüge und Auskünfte bei Ämtern, gegebenenfalls für ein Wertgutachten, für Inserate auf Portalen und für die Löschung Ihrer eingetragenen Grundschulden. Lösen Sie ein Darlehen vorzeitig ab, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer trägt nach üblicher Vertragsgestaltung der Käufer.
Spekulationsfrist
Liegen zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre, kann der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft einkommensteuerpflichtig sein (§ 23 EStG). Ausgenommen sind Immobilien, die Sie zwischen Kauf und Verkauf ausschließlich selbst bewohnt haben oder die Sie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben. Bei geerbten oder geschenkten Immobilien zählt in der Regel der Erwerb durch die vorherige Eigentümerin oder den vorherigen Eigentümer. Wer innerhalb weniger Jahre mehrere Immobilien verkauft, sollte außerdem klären lassen, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt.
Diese Hinweise sind keine Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe Steuern anfallen, hängt von Ihrem Einzelfall ab. Lassen Sie das vor dem Verkauf von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.
Häufige Fehler
- Den Preis nach Gefühl festlegen. Der Verkaufspreis des Nachbarhauses von vor einigen Jahren oder die Summe, die Sie selbst investiert haben, sagen wenig über den heutigen Marktwert.
- Unterlagen erst anfordern, wenn ein Käufer da ist. Dann wartet der Käufer auf Ämter und Hausverwaltung, und seine Bank verschiebt die Finanzierungszusage.
- Energieausweis fehlt im Inserat. Liegt ein Ausweis vor, gehören seine Kennwerte in die Anzeige. Sonst droht ein Bußgeld.
- Mängel kleinreden. Was Sie kennen und verschweigen, kann Sie trotz Gewährleistungsausschluss haftbar machen. Was offen im Vertrag steht, schützt Sie.
- Ohne Finanzierungsnachweis zum Notar. Scheitert die Finanzierung nach der Beurkundung, bleibt meist nur der Rücktritt vom Vertrag, und die Immobilie war in der Zwischenzeit vom Markt.
- Schlüssel vor der Zahlung übergeben. Wer vorab einziehen oder renovieren darf, ist schwer wieder hinauszubekommen, wenn der Kaufpreis ausbleibt.
- Mündliche Zusagen für bindend halten. Bis zur Beurkundung kann jede Seite abspringen. Inserieren Sie weiter, bis der Notartermin feststeht.
- Den Vertragsentwurf erst im Termin lesen. Fragen und Änderungswünsche gehören vor den Termin, nicht in die Verlesung.
Häufige Fragen
- Was muss ich beachten, wenn ich mein Haus privat verkaufe?
- Sie übernehmen die Aufgaben eines Maklers: Preis ermitteln, Unterlagen beschaffen, Exposé und Inserat erstellen, Besichtigungen führen und die Finanzierung des Käufers prüfen. Rechtlich wichtig sind der Energieausweis mit seinen Pflichtangaben im Inserat, die Offenlegung bekannter Mängel und der notarielle Kaufvertrag. Schlüssel übergeben Sie erst, wenn der Kaufpreis eingegangen ist.
- Was ist beim privaten Verkauf einer Eigentumswohnung zu beachten?
- Der Ablauf ist derselbe wie beim Haus. Zusätzlich brauchen Sie die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft: Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, die Beschlusssammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und die Höhe der Erhaltungsrücklage. Beschlossene Sonderumlagen oder größere Sanierungen sollten Sie offenlegen. Verlangt die Teilungserklärung eine Verwalterzustimmung zum Verkauf, holt der Notar sie meist ein.
- Welche Risiken hat ein Hausverkauf ohne Makler?
- Die häufigsten sind ein falscher Angebotspreis, Streit über Mängel nach dem Verkauf, ein Käufer, dessen Finanzierung scheitert, und der Zeitaufwand. Gegen die ersten drei helfen eine sorgfältige Wertermittlung, die Offenlegung bekannter Mängel im Kaufvertrag und eine Finanzierungsbestätigung vor dem Notartermin. Der Notar sorgt dafür, dass das Eigentum erst nach Zahlung des Kaufpreises übergeht.
- Wie läuft ein Hausverkauf ohne Makler ab?
- In acht Phasen: Vorbereitung, Wertermittlung, Unterlagen, Exposé und Inserat, Besichtigungen, Verhandlung und Bonitätsprüfung, Notar und Kaufvertrag, Übergabe. Wie lange das dauert, hängt vor allem von Preis, Lage und Nachfrage ab. Planen Sie eher Monate als Wochen ein.
- Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?
- Für jede Immobilie: Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baugenehmigung und Baupläne sowie Nachweise über Modernisierungen. Je nach Objekt kommen Baulastenauskunft, Erschließungsbescheinigung, Mietverträge und bei Eigentumswohnungen die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft dazu. Die Checkliste zum Ausdrucken enthält alle Unterlagen mit der Stelle, bei der Sie sie bekommen.
- Muss ich beim privaten Hausverkauf Steuern zahlen?
- Das kommt darauf an. Liegen zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre, kann der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sein. Ausgenommen sind Immobilien, die Sie in bestimmten Zeiträumen selbst bewohnt haben. Bei Erbschaft, Schenkung oder mehreren Verkäufen gelten Besonderheiten. Lassen Sie das vor dem Verkauf von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.
- Wer bezahlt den Notar beim Hausverkauf?
- Üblich ist, dass der Käufer die Kosten für Notar und Grundbuch trägt, so steht es meist auch im Kaufvertrag. Der Verkäufer zahlt in der Regel die Löschung seiner eigenen Grundschulden. Rechtlich haften beide Seiten gegenüber dem Notar für dessen Kosten.